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VGH Bayern, 22.07.2004 - 11 B 03.1470 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.07.2004 - 11 B 03.1470
- BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 104.04
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids wegen Vereinsammung in einem …
Die von der Klägerin geltend gemachte volkstumsmäßige Vereinsamung aufgrund der behaupteten - durch den vorgelegten Lebenslauf allerdings so nicht bestätigten - Vertreibung aus dem angespannten Siedlungsgebiet und der Ansiedlung in "fremdländischer (Kroatischer) Umgebung stellt keine nach § 4 Abs. 2 BVFG relevante Benachteiligung oder Nachwirkung einer Benachteiligung dar, da diese, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auf das allgemeine Kriegsfolgenschicksal der deutschstämmigen Bevölkerung im Aussiedungsgebiet zurückzuführen ist und somit kein individuelles Kriegfolgenschicksal zu begründen geeignet ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, a.a.O. ; OVG NRW, Urteil vom 6. Februar 2006 - 14 A 3212/02 - BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 11 B 03.1470 -, juris. - VGH Bayern, 20.10.2008 - 11 B 04.2039
Spätaussiedlerbescheinigung; Benachteiligung (Rumänien)
Da Nachwirkungen von Benachteiligungen nur die nachteiligen Folgen sind, die in der Person dessen, der die Benachteiligungen selbst erlitten hat, fortwirken, kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin die Grundstücke ihrer Mutter geerbt hat und dies möglicherweise auch bei der Bodenrückgabe 1991 bereits absehbar gewesen sein mag (…vgl. auch insoweit BVerwG vom 3.3.1998, a.a.O.; BayVGH vom 3.5.2004 Az. 11 B 03.27 und vom 22.7.2004 Az. 11 B 03.1470).